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Remilitarisierung des Rheinlandes

Unter besonderer Berücksichtugung des Deutsch Italienischen Verhältnisses

Stefan Schmidt

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Paperback / softback
09 November 2013
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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Neuere Geschichte, Note: 2,0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Veranstaltung: Dt. Außenpolitik 1919-1939, Sprache: Deutsch, Abstract: „Berlin zittert vor Spannung." So beschrieb Joseph Goebbels in seinem Tagebuch die Tage um die Remilitarisierung des Rheinlandes im März 1936. Es war Hitlers zweiter „Wochenendecoup" und politisch äußerst gewagtes Manöver nach der Wiedereinführung der Wehrpflicht 1935 und der zweite bedeutende Verstoß gegen die Versailler Verträge. Die Remilitarisierung war bereits Jahre zuvor von Hitler als Ziel ausgegeben worden, jedoch wollte er einen günstigen Zeitpunkt abwarten. Trotz des Erfolges infolge des Nichteinschreitens der übrigen europäischen Mächte Großbritannien, Frankreich und Italien war die Remilitarisierung im Vorfeld innerhalb der Führungsriege der Nationalsozialisten sehr umstritten. Obwohl man sich größtenteils darüber einig war, dass das Rheinland wieder in das Reichsgebiet eingegliedert werden sollte, warfen vor allem hochrangige Militärs Hitler vor, dass es sich eben im März 1936 um den Akt eines Hasardeurs handeln würde. Die internationale Situation war keineswegs derartig gelagert, dass sicher davon ausgegangen werden konnte, dass sich die oben genannten Parteien in Zurückhaltung üben würde. Verschiedene Aspekte führten allerdings dazu, dass es nur bei Protestbekundungen blieb und ein militärischer Konflikt ausblieb. Mit Großbritannien hatte in den Jahren zuvor eine Annäherung stattgefunden, die im Flottenabkommen vom 18. Juni 1935 ihren Höhepunkt fand. Die britische Regierung war der Meinung, Hitler und das dritte Reich über weitreichende Bündnisse, die dem Flottenabkommen folgen sollten, im Zaum halten zu können. Darüber hinaus war die Aufrechterhaltung der entmilitarisierten Zone des Rheinlandes für Großbritannien nicht von großer Bedeutung, wie bereits aus Beratungen der britischen Regierung im Frühjahr 1935 hervorgeht.

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Remilitarisierung des Rheinlandes

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Description

Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Neuere Geschichte, Note: 2,0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Veranstaltung: Dt. Außenpolitik 1919-1939, Sprache: Deutsch, Abstract: „Berlin zittert vor Spannung." So beschrieb Joseph Goebbels in seinem Tagebuch die Tage um die Remilitarisierung des Rheinlandes im März 1936. Es war Hitlers zweiter „Wochenendecoup" und politisch äußerst gewagtes Manöver nach der Wiedereinführung der Wehrpflicht 1935 und der zweite bedeutende Verstoß gegen die Versailler Verträge. Die Remilitarisierung war bereits Jahre zuvor von Hitler als Ziel ausgegeben worden, jedoch wollte er einen günstigen Zeitpunkt abwarten. Trotz des Erfolges infolge des Nichteinschreitens der übrigen europäischen Mächte Großbritannien, Frankreich und Italien war die Remilitarisierung im Vorfeld innerhalb der Führungsriege der Nationalsozialisten sehr umstritten. Obwohl man sich größtenteils darüber einig war, dass das Rheinland wieder in das Reichsgebiet eingegliedert werden sollte, warfen vor allem hochrangige Militärs Hitler vor, dass es sich eben im März 1936 um den Akt eines Hasardeurs handeln würde. Die internationale Situation war keineswegs derartig gelagert, dass sicher davon ausgegangen werden konnte, dass sich die oben genannten Parteien in Zurückhaltung üben würde. Verschiedene Aspekte führten allerdings dazu, dass es nur bei Protestbekundungen blieb und ein militärischer Konflikt ausblieb. Mit Großbritannien hatte in den Jahren zuvor eine Annäherung stattgefunden, die im Flottenabkommen vom 18. Juni 1935 ihren Höhepunkt fand. Die britische Regierung war der Meinung, Hitler und das dritte Reich über weitreichende Bündnisse, die dem Flottenabkommen folgen sollten, im Zaum halten zu können. Darüber hinaus war die Aufrechterhaltung der entmilitarisierten Zone des Rheinlandes für Großbritannien nicht von großer Bedeutung, wie bereits aus Beratungen der britischen Regierung im Frühjahr 1935 hervorgeht.

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