Trending Bestseller

Internationale Organisationen als Völkerrechtssubjekte

Bernd Reismann

No reviews yet Write a Review
Paperback / softback
07 November 2012
$74.00
Ships in 3-5 business days
Hurry up! Current stock:
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 10 Pkt., Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Lehrstuhl für Öffentliches Recht einschl. Völker- und Europarecht), Veranstaltung: Internationale Organisationen, Sprache: Deutsch, Abstract: Als Völkerrechtssubjekt bezeichnet man solche Einheiten, denen durch die Völkerrechtsordnung die Fähigkeit zuerkannt wird, Träger völkerrechtlicher Rechte und/oder Pflichten zu sein. Art und Umfang dieser Rechte und Pflichten richten sich nach der Natur des einzelnen Völkerrechtssubjekts und nach seiner Stellung in der Völkerrechtsordnung.Noch bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts galten Staaten als einzige Völkerrechtssubjekte. Der seit 1945 enorm gestiegene grenzüberschreitende Verkehr von Waren, Personen und Finanzdienstleistungen machte jedoch eine institutionalisierte Form der Zusammenarbeit der Staaten nötig. Damit einher ging nicht nur die wachsende Anzahl und Bedeutung internationaler Organisationen (im Folgenden abgekürzt als i.O.), sondern auch die Frage nach Art, Umfang und Erwerb ihrer Völkerrechtssubjektivität.Wegen ihrer Bedeutung als „Motoren des Völkerrechts" werden Staaten als „geborene" oder „originäre" Völkerrechtssubjekte bezeichnet. I.O. dagegen können nur durch Zuweisung eigener völkerrechtlicher Rechten und Pflichten von den Mitgliedsstaaten in einer Satzung oder einem Gründungsvertrag zu Völkerrechtssubjekten „erkoren" werden. Die Völkerrechtssubjektivität einer i.O. ist dabei jedoch zwei Einschränkungen unterworfen. Zum einen ist ihre Völkerrechtssubjektivität partiell, d.h. ihre Rechtspersönlichkeit reicht nur soweit, wie es zur Erreichung des Organisationszwecks erforderlich ist. Zum anderen ist ihre Völkerrechtssubjektivität relativ, da sie zunächst nur gegenüber den Mitgliedsstaaten gilt. Gegenüber einem Drittstaat kann eine i.O. erst als Völkerrechtssubjekt auftreten, wenn dieser die i.O. als solche anerkannt hat.Einzig

This product hasn't received any reviews yet. Be the first to review this product!

$74.00
Ships in 3-5 business days
Hurry up! Current stock:

Internationale Organisationen als Völkerrechtssubjekte

$74.00

Description

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 10 Pkt., Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Lehrstuhl für Öffentliches Recht einschl. Völker- und Europarecht), Veranstaltung: Internationale Organisationen, Sprache: Deutsch, Abstract: Als Völkerrechtssubjekt bezeichnet man solche Einheiten, denen durch die Völkerrechtsordnung die Fähigkeit zuerkannt wird, Träger völkerrechtlicher Rechte und/oder Pflichten zu sein. Art und Umfang dieser Rechte und Pflichten richten sich nach der Natur des einzelnen Völkerrechtssubjekts und nach seiner Stellung in der Völkerrechtsordnung.Noch bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts galten Staaten als einzige Völkerrechtssubjekte. Der seit 1945 enorm gestiegene grenzüberschreitende Verkehr von Waren, Personen und Finanzdienstleistungen machte jedoch eine institutionalisierte Form der Zusammenarbeit der Staaten nötig. Damit einher ging nicht nur die wachsende Anzahl und Bedeutung internationaler Organisationen (im Folgenden abgekürzt als i.O.), sondern auch die Frage nach Art, Umfang und Erwerb ihrer Völkerrechtssubjektivität.Wegen ihrer Bedeutung als „Motoren des Völkerrechts" werden Staaten als „geborene" oder „originäre" Völkerrechtssubjekte bezeichnet. I.O. dagegen können nur durch Zuweisung eigener völkerrechtlicher Rechten und Pflichten von den Mitgliedsstaaten in einer Satzung oder einem Gründungsvertrag zu Völkerrechtssubjekten „erkoren" werden. Die Völkerrechtssubjektivität einer i.O. ist dabei jedoch zwei Einschränkungen unterworfen. Zum einen ist ihre Völkerrechtssubjektivität partiell, d.h. ihre Rechtspersönlichkeit reicht nur soweit, wie es zur Erreichung des Organisationszwecks erforderlich ist. Zum anderen ist ihre Völkerrechtssubjektivität relativ, da sie zunächst nur gegenüber den Mitgliedsstaaten gilt. Gegenüber einem Drittstaat kann eine i.O. erst als Völkerrechtssubjekt auftreten, wenn dieser die i.O. als solche anerkannt hat.Einzig

Customers Also Viewed

Buy Books Online at BookLoop

Discover your next great read at BookLoop, Australiand online bookstore offering a vast selection of titles across various genres and interests. Whether you're curious about what's trending or searching for graphic novels that captivate, thrilling crime and mystery fiction, or exhilarating action and adventure stories, our curated collections have something for every reader. Delve into imaginative fantasy worlds or explore the realms of science fiction that challenge the boundaries of reality. Fans of contemporary narratives will find compelling stories in our contemporary fiction section. Embark on epic journeys with our fantasy and science fiction titles,

Shop Trending Books and New Releases

Explore our new releases for the most recent additions in romance books, fantasy books, graphic novels, crime and mystery books, science fiction books as well as biographies, cookbooks, self help books, tarot cards, fortunetelling and much more. With titles covering current trends, booktok and bookstagram recommendations, and emerging authors, BookLoop remains your go-to local australian bookstore for buying books online across all book genres.

Shop Best Books By Collection

Stay updated with the literary world by browsing our trending books, featuring the latest bestsellers and critically acclaimed works. Explore titles from popular brands like Minecraft, Pokemon, Star Wars, Bluey, Lonely Planet, ABIA award winners, Peppa Pig, and our specialised collection of ADHD books. At BookLoop, we are committed to providing a diverse and enriching reading experience for all.