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Die Zulässigkeit der Videoüberwachung von Arbeitsplätzen mit öffentlich zugänglichen und nicht öffentlich zugänglichen Räumen

Dennis Stückmann-Selmanovic

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Paperback / softback
13 December 2012
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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Bielefeld, Veranstaltung: Datenschutz, Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten Jahren ist ein sprunghafter Anstieg der Videoüberwachung zu verzeichnen. Dieser Anstieg ist sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich zu beobachten. Grund hierfür, stellen zum einen der technische Fortschritt, der die Installierung immer kleinerer und leistungsfähigerer Geräte zu verhältnismäßig geringen Kosten ermöglicht , als auch das steigende Sicherheitsbedürfnis der Bürger dar . In öffentlichen Bereichen wird die Videotechnik bereits seit einigen Jahren zur Überwachung von öffentlichen Straßen und Plätzen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen, zur Prävention und Repression von Straftaten eingesetzt. Aber auch private Stellen setzen Videotechnik für diese Zwecke ein (...)Im Arbeitsleben machen sich Arbeitgeber diese technische Möglichkeit gern zunutze.Allerdings rückten in den letzten Jahren Skandale der heimlichenMitarbeiterüberwachung bei Lidl5, Burger King und Ikea6 ins Licht der Öffentlichkeit.Dabei wurde nicht nur die Arbeitsleistung dokumentiert, sondern auch Toilettengängeoder Liebesverhältnisse unter den Mitarbeitern.7 Somit wurden intimste Bereiche derMitarbeiter berührt.Ziel dieser Arbeit ist es, festzustellen ob die Videoüberwachung am Arbeitsplatzüberhaupt zulässig ist und welchen Zulässigkeitsvoraussetzungen sie unterliegt.Insbesondere soll der Frage nachgegangen werden, ob eine heimlicheVideoüberwachung von Mitarbeitern, wie sie in den oben genannten Beispielendurchgeführt wurde, rechtlich zulässig ist. Anhand von Gerichtsentscheidungen desBundesarbeitsgerichts und der Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes soll dieseFrage beantwortet werden.Nachdem der Zweck der Videoüberwachung aus Arbeitgebersicht erläutert wird, sollzunächst eine Darstellung der Grundrechtsproblematik erfolgen.

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Die Zulässigkeit der Videoüberwachung von Arbeitsplätzen mit öffentlich zugänglichen und nicht öffentlich zugänglichen Räumen

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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Bielefeld, Veranstaltung: Datenschutz, Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten Jahren ist ein sprunghafter Anstieg der Videoüberwachung zu verzeichnen. Dieser Anstieg ist sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich zu beobachten. Grund hierfür, stellen zum einen der technische Fortschritt, der die Installierung immer kleinerer und leistungsfähigerer Geräte zu verhältnismäßig geringen Kosten ermöglicht , als auch das steigende Sicherheitsbedürfnis der Bürger dar . In öffentlichen Bereichen wird die Videotechnik bereits seit einigen Jahren zur Überwachung von öffentlichen Straßen und Plätzen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen, zur Prävention und Repression von Straftaten eingesetzt. Aber auch private Stellen setzen Videotechnik für diese Zwecke ein (...)Im Arbeitsleben machen sich Arbeitgeber diese technische Möglichkeit gern zunutze.Allerdings rückten in den letzten Jahren Skandale der heimlichenMitarbeiterüberwachung bei Lidl5, Burger King und Ikea6 ins Licht der Öffentlichkeit.Dabei wurde nicht nur die Arbeitsleistung dokumentiert, sondern auch Toilettengängeoder Liebesverhältnisse unter den Mitarbeitern.7 Somit wurden intimste Bereiche derMitarbeiter berührt.Ziel dieser Arbeit ist es, festzustellen ob die Videoüberwachung am Arbeitsplatzüberhaupt zulässig ist und welchen Zulässigkeitsvoraussetzungen sie unterliegt.Insbesondere soll der Frage nachgegangen werden, ob eine heimlicheVideoüberwachung von Mitarbeitern, wie sie in den oben genannten Beispielendurchgeführt wurde, rechtlich zulässig ist. Anhand von Gerichtsentscheidungen desBundesarbeitsgerichts und der Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes soll dieseFrage beantwortet werden.Nachdem der Zweck der Videoüberwachung aus Arbeitgebersicht erläutert wird, sollzunächst eine Darstellung der Grundrechtsproblematik erfolgen.

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