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Die Mantelkaufregelung nach deutschem Körperschaftsteuerrecht ab 2008

Konrad Taube

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Paperback / softback
11 March 2009
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Fachhochschule Erfurt, Veranstaltung: Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde die alte Vorschrift nach § 8 Abs. 4 KStG zum Mantelkauf von der neuen Mantelkaufregelung nach § 8c KStG abgelöst. Laut Gesetzesbegründung soll die neue Vorschrift gegenüber der alten zu einer vereinfachten Rechtsanwendung führen. Insbesondere die Abschaffung des streitigen Tatbestandsmerkmals der Zuführung von überwiegend neuem Betriebsvermögen soll zur Erleichterung beitragen. Die neue Mantelkaufregelung des § 8c KStG orientiert sich nun allein am Merkmal des Anteilseignerwechsels. Zugrundeliegender Gedanke der Neuregelung ist, dass sich die wirtschaftliche Identität einer Gesellschaft durch das Engagement eines neuen Anteilseigners ändert.( Vgl. BT-Drucks. 16/4841, S. 75 f.)Ziel der vorliegenden Arbeit ist es die einzelnen Aspekte der neuen Mantelkaufregelung nach § 8c KStG aufzuzeigen und eine abschließende Wertung zum vom Gesetzgeber bezweckten Vereinfachungsanspruch abzugeben. Dazu wird zunächst der Mantelkaufbegriff definiert. Im Anschluss folgt eine beschreibende Darstellung der alten Vorschrift nach § 8 Abs. 4 KStG aufgrund der zunächst fortbestehenden Relevanz der Norm. In diesem Rahmen werden die Tatbestandsmerkmale im Einzelnen, die Rechtsfolgen und die Ausnahmeregelung für Sanierungsfälle näher untersucht. Da der Fokus der Arbeit auf der neuen Regelung des § 8c KStG liegt, wird § 8 Abs. 4 KStG lediglich beschreibend und nicht wertend dargestellt. Anschließend wird die neue Mantelkaufregelung des § 8c KStG im Detail untersucht. Dabei wird die sachliche und zeitliche Anwendung der Norm den weitergehenden Erläuterungen vorangestellt. Das Tatbestandsmerkmal des Anteilseignerwechsels wird mit Blick auf den Erwerbsgegenstand, den Erwerber sowie den Erwerbsvorgang näher beleuchte. Im Anschluss werden die Rechtsfolgen der Neurege

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Die Mantelkaufregelung nach deutschem Körperschaftsteuerrecht ab 2008

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Fachhochschule Erfurt, Veranstaltung: Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde die alte Vorschrift nach § 8 Abs. 4 KStG zum Mantelkauf von der neuen Mantelkaufregelung nach § 8c KStG abgelöst. Laut Gesetzesbegründung soll die neue Vorschrift gegenüber der alten zu einer vereinfachten Rechtsanwendung führen. Insbesondere die Abschaffung des streitigen Tatbestandsmerkmals der Zuführung von überwiegend neuem Betriebsvermögen soll zur Erleichterung beitragen. Die neue Mantelkaufregelung des § 8c KStG orientiert sich nun allein am Merkmal des Anteilseignerwechsels. Zugrundeliegender Gedanke der Neuregelung ist, dass sich die wirtschaftliche Identität einer Gesellschaft durch das Engagement eines neuen Anteilseigners ändert.( Vgl. BT-Drucks. 16/4841, S. 75 f.)Ziel der vorliegenden Arbeit ist es die einzelnen Aspekte der neuen Mantelkaufregelung nach § 8c KStG aufzuzeigen und eine abschließende Wertung zum vom Gesetzgeber bezweckten Vereinfachungsanspruch abzugeben. Dazu wird zunächst der Mantelkaufbegriff definiert. Im Anschluss folgt eine beschreibende Darstellung der alten Vorschrift nach § 8 Abs. 4 KStG aufgrund der zunächst fortbestehenden Relevanz der Norm. In diesem Rahmen werden die Tatbestandsmerkmale im Einzelnen, die Rechtsfolgen und die Ausnahmeregelung für Sanierungsfälle näher untersucht. Da der Fokus der Arbeit auf der neuen Regelung des § 8c KStG liegt, wird § 8 Abs. 4 KStG lediglich beschreibend und nicht wertend dargestellt. Anschließend wird die neue Mantelkaufregelung des § 8c KStG im Detail untersucht. Dabei wird die sachliche und zeitliche Anwendung der Norm den weitergehenden Erläuterungen vorangestellt. Das Tatbestandsmerkmal des Anteilseignerwechsels wird mit Blick auf den Erwerbsgegenstand, den Erwerber sowie den Erwerbsvorgang näher beleuchte. Im Anschluss werden die Rechtsfolgen der Neurege

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