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Die bilanzielle Erfassung und steuerliche Behandlung von Optionen

Unter Berücksichtigung des imparitätischen Realisationsprinzips des HGB

Florian Geisler

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Paperback / softback
06 August 2002
$175.00
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Inhaltsangabe:Einleitung:Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der bilanziellen Erfassung und ertragsteuerlichen Behandlung von Optionen sowohl beim Stillhalter als auch beim Inhaber der Optionen, die ihren Gewinn nach § 5 Abs. 1 EStG ermitteln, auseinander.Am Beginn der Arbeit stehen allgemeine Ausführungen im Zusammenhang mit der Systematik derivativer Finanzinstrumente und dem Optionsgeschäft im Speziellen. Nach der Darstellung der handelsrechtlich relevanten Grundlagen für die bilanziellen Erfassung von Optionsgeschäften wird auf die bilanzielle Erfassung von Optionsgeschäften sowie die in diesem Zusammenhang auftretende Problematik eingegangen. Dabei wird auch eine mögliche buchtechnische Vorgehensweise anhand von Beispielen vorgestellt. Anschließend wird die steuerliche Behandlung von Optionsgeschäften unter Berücksichtigung des Prinzips der Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 EStG) und deren Konsequenzen näher untersucht.Da es bislang an einschlägigen Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisnormen sowie GoB zur Darstellung von Optionsgeschäften im handelsrechtlichen Jahresabschluß von Nicht-Banken fehlt, sind die allgemeinen Ansatz- und Bewertungsvorschriften des HGB und GoB zur bilanziellen Erfassung von Optionsgeschäften heranzuziehen. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem imparitätischen Realisationsprinzip, dem Einzelbewertungsgrundsatz und dem Verrechnungsverbot zu.Die Bildung von bilanzierungsobjektübergreifenden Bewertungseinheiten verlangt nach einer weiteren als der bisher üblichen Auslegung v.a. des imparitätischen Realisationsprinzips. In diesem Zusammenhang scheint derzeit nur die Bildung von Micro-Bewertungseinheiten als mit geltendem Bilanzrecht vereinbar, während Macro- und Portfolio-Hedges als unzulässig zu qualifizieren sind.Die ertragsteuerliche Behandlung von Optionsgeschäften hat sich mangels einschlägiger steuerrechtlicher Vorschriften an dem Prinzip der Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 EStG) zu orientieren. Von besonderer Bedeutung ist

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Die bilanzielle Erfassung und steuerliche Behandlung von Optionen

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Inhaltsangabe:Einleitung:Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der bilanziellen Erfassung und ertragsteuerlichen Behandlung von Optionen sowohl beim Stillhalter als auch beim Inhaber der Optionen, die ihren Gewinn nach § 5 Abs. 1 EStG ermitteln, auseinander.Am Beginn der Arbeit stehen allgemeine Ausführungen im Zusammenhang mit der Systematik derivativer Finanzinstrumente und dem Optionsgeschäft im Speziellen. Nach der Darstellung der handelsrechtlich relevanten Grundlagen für die bilanziellen Erfassung von Optionsgeschäften wird auf die bilanzielle Erfassung von Optionsgeschäften sowie die in diesem Zusammenhang auftretende Problematik eingegangen. Dabei wird auch eine mögliche buchtechnische Vorgehensweise anhand von Beispielen vorgestellt. Anschließend wird die steuerliche Behandlung von Optionsgeschäften unter Berücksichtigung des Prinzips der Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 EStG) und deren Konsequenzen näher untersucht.Da es bislang an einschlägigen Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisnormen sowie GoB zur Darstellung von Optionsgeschäften im handelsrechtlichen Jahresabschluß von Nicht-Banken fehlt, sind die allgemeinen Ansatz- und Bewertungsvorschriften des HGB und GoB zur bilanziellen Erfassung von Optionsgeschäften heranzuziehen. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem imparitätischen Realisationsprinzip, dem Einzelbewertungsgrundsatz und dem Verrechnungsverbot zu.Die Bildung von bilanzierungsobjektübergreifenden Bewertungseinheiten verlangt nach einer weiteren als der bisher üblichen Auslegung v.a. des imparitätischen Realisationsprinzips. In diesem Zusammenhang scheint derzeit nur die Bildung von Micro-Bewertungseinheiten als mit geltendem Bilanzrecht vereinbar, während Macro- und Portfolio-Hedges als unzulässig zu qualifizieren sind.Die ertragsteuerliche Behandlung von Optionsgeschäften hat sich mangels einschlägiger steuerrechtlicher Vorschriften an dem Prinzip der Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 EStG) zu orientieren. Von besonderer Bedeutung ist

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