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Artikel 5 GG in der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes am Beispiel des 'Soldaten sind Mörder-Urteils'

Markus Baldus

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Paperback / softback
28 June 2007
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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 2,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Politik), Veranstaltung: Verfassungsprobleme, Sprache: Deutsch, Abstract: Was für eine Zeit für das Bundesverfassungsgericht! Kaum jemals zuvor standen die Hüter der Verfassung so stark im Blickpunkt der Öffentlichkeit wie in den vergange-nen Monaten und Jahren. Seien es Auslandeinsätze der Bundeswehr oder die „Homo-Ehe", es gab kaum eine gewichtiges Thema in der deutschen Politik, dass nicht in irgendeiner Form in den vergangenen Jahren Gegenstand von Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht war.Dabei wurden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes keineswegs immer zustimmend in der deutschen Öffentlichkeit aufgenommen. An Stammtischen aber auch unter Juristen und Wissenschaftlern waren viele Urteile des Bundesverfassungsgerichtes Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen. Paradebeispiele waren in der nicht allzu fernen Vergangenheit das Zuwanderungsgesetz oder einige Jahre zuvor das Sitzblockadenurteil.Ein Thema aber beschäftigte die deutsche Gesellschaft über sechs Jahrzehnte und endete schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht: Das berühmte Zitat von Kurt Tucholsky „Soldaten sind Mörder". Nach diesem Urteil, das möchte ich an dieser Stelle bereits vorwegnehmen, endete die Diskussion über diesen Sachverhalt keineswegs, sondern heizte sich sogar zusätzlich an. Ansonsten ruhige Zeitgenossen warfen der Verfassungsjustiz ideologische Verblendung vor. Bezeichnend für die damalige Stimmung ist ein Kommentar des FDP-Verteidigungsexperten Jürgen Koppelin: „Wenn das Bundesverfassungsgericht es zulässt, dass Soldaten als Mörder bezeich-net werden können, dann muss es auch möglich sein, dass Soldaten Bundesrichter als Rufmörder bezeichnen können" (Koppelin 1995, zit. n. Hepp / Otto 1996, S. 213).Aber war diese Kritik wirklich gerechtfertigt oder war das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eine logische Konsequenz der Interpretat

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Artikel 5 GG in der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes am Beispiel des 'Soldaten sind Mörder-Urteils'

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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 2,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Politik), Veranstaltung: Verfassungsprobleme, Sprache: Deutsch, Abstract: Was für eine Zeit für das Bundesverfassungsgericht! Kaum jemals zuvor standen die Hüter der Verfassung so stark im Blickpunkt der Öffentlichkeit wie in den vergange-nen Monaten und Jahren. Seien es Auslandeinsätze der Bundeswehr oder die „Homo-Ehe", es gab kaum eine gewichtiges Thema in der deutschen Politik, dass nicht in irgendeiner Form in den vergangenen Jahren Gegenstand von Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht war.Dabei wurden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes keineswegs immer zustimmend in der deutschen Öffentlichkeit aufgenommen. An Stammtischen aber auch unter Juristen und Wissenschaftlern waren viele Urteile des Bundesverfassungsgerichtes Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen. Paradebeispiele waren in der nicht allzu fernen Vergangenheit das Zuwanderungsgesetz oder einige Jahre zuvor das Sitzblockadenurteil.Ein Thema aber beschäftigte die deutsche Gesellschaft über sechs Jahrzehnte und endete schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht: Das berühmte Zitat von Kurt Tucholsky „Soldaten sind Mörder". Nach diesem Urteil, das möchte ich an dieser Stelle bereits vorwegnehmen, endete die Diskussion über diesen Sachverhalt keineswegs, sondern heizte sich sogar zusätzlich an. Ansonsten ruhige Zeitgenossen warfen der Verfassungsjustiz ideologische Verblendung vor. Bezeichnend für die damalige Stimmung ist ein Kommentar des FDP-Verteidigungsexperten Jürgen Koppelin: „Wenn das Bundesverfassungsgericht es zulässt, dass Soldaten als Mörder bezeich-net werden können, dann muss es auch möglich sein, dass Soldaten Bundesrichter als Rufmörder bezeichnen können" (Koppelin 1995, zit. n. Hepp / Otto 1996, S. 213).Aber war diese Kritik wirklich gerechtfertigt oder war das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eine logische Konsequenz der Interpretat

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