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§ 131 StGB und seine Strafwürdigkeit unter Berücksichtigung des historischen Wandels der Öffentlichkeit nach Habermas

Amang Alzakholi

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Paperback / softback
12 December 2008
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 14 Punkte, Universität Bielefeld, Veranstaltung: Strafrechtlicher JURA-Kurs für Denkerinnen und Denker, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Diskussion über den Zusammenhang von Gewaltdarstellungen undreal ausgeübter Gewalt ist nicht erst mit Aufkommen der Massenmedienentstanden. Schilderungen von Gewalt gibt es bereits in Homers Odyssee,und schon im Römischen Reich wurde über die negativen Einflüssevon Gladiatorenkämpfen auf den menschlichen Charakter diskutiert.Seit den 70er Jahren ist die Zahl von statistisch erfassten Gewalttaten inDeutschland drastisch gestiegen. 1984 wird neben dem öffentlichrechtlichenauch der privatwirtschaftliche Rundfunk zugelassen. Seithernimmt die Häufigkeit von Gewaltdarstellungen in den Medien rasant zu.Geschehen in der heutigen Zeit besonders abstoßende, unverständlicheGewalttaten, müssen die Medien und der Konsum von medialer Gewaltoft als Erklärung herhalten. Für ein breites Publikum ist diese Erklärungleicht verständlich und, zumindest auf den ersten Blick, offensichtlich.Neben Vorschriften des Jugendschutzes u.a. verbietet auch § 131 StGBGewaltdarstellungen. Das Besondere dieser Norm ist, dass ihre Intentiondarin liegt, Erwachsene bzw. die Öffentlichkeit generell, vor dem Konsumvon medialer Gewalt zu „schützen". Eine Kollision mit Grundrechtenwie Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit ist daher vorprogrammiert.Der enorme Einfluss von Medien auf die Öffentlichkeit in allen Bereichendes Lebens ist nicht zu leugnen. Es gilt zu überprüfen, ob und wiesich z.B. die ca. 4000 Morde wöchentlich im deutschen Fernsehen aufdie Gesellschaft auswirken. Im Folgenden soll der § 131 StGB durchleuchtet,seine Tatbestandsmerkmale und sein Rechtsgut erklärt werden.Sodann sollen der Begriff „Öffentlichkeit" und sein historischer Wandeldargestellt werden. Entscheidend geprägt hat diesen Begriff der

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§ 131 StGB und seine Strafwürdigkeit unter Berücksichtigung des historischen Wandels der Öffentlichkeit nach Habermas

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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 14 Punkte, Universität Bielefeld, Veranstaltung: Strafrechtlicher JURA-Kurs für Denkerinnen und Denker, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Diskussion über den Zusammenhang von Gewaltdarstellungen undreal ausgeübter Gewalt ist nicht erst mit Aufkommen der Massenmedienentstanden. Schilderungen von Gewalt gibt es bereits in Homers Odyssee,und schon im Römischen Reich wurde über die negativen Einflüssevon Gladiatorenkämpfen auf den menschlichen Charakter diskutiert.Seit den 70er Jahren ist die Zahl von statistisch erfassten Gewalttaten inDeutschland drastisch gestiegen. 1984 wird neben dem öffentlichrechtlichenauch der privatwirtschaftliche Rundfunk zugelassen. Seithernimmt die Häufigkeit von Gewaltdarstellungen in den Medien rasant zu.Geschehen in der heutigen Zeit besonders abstoßende, unverständlicheGewalttaten, müssen die Medien und der Konsum von medialer Gewaltoft als Erklärung herhalten. Für ein breites Publikum ist diese Erklärungleicht verständlich und, zumindest auf den ersten Blick, offensichtlich.Neben Vorschriften des Jugendschutzes u.a. verbietet auch § 131 StGBGewaltdarstellungen. Das Besondere dieser Norm ist, dass ihre Intentiondarin liegt, Erwachsene bzw. die Öffentlichkeit generell, vor dem Konsumvon medialer Gewalt zu „schützen". Eine Kollision mit Grundrechtenwie Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit ist daher vorprogrammiert.Der enorme Einfluss von Medien auf die Öffentlichkeit in allen Bereichendes Lebens ist nicht zu leugnen. Es gilt zu überprüfen, ob und wiesich z.B. die ca. 4000 Morde wöchentlich im deutschen Fernsehen aufdie Gesellschaft auswirken. Im Folgenden soll der § 131 StGB durchleuchtet,seine Tatbestandsmerkmale und sein Rechtsgut erklärt werden.Sodann sollen der Begriff „Öffentlichkeit" und sein historischer Wandeldargestellt werden. Entscheidend geprägt hat diesen Begriff der

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