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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Probleme bei der Umsetzung in der betrieblichen Personalpraxis

Markus Paulinger

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Paperback / softback
30 October 2007
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule (FOM), Veranstaltung: Personalmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Auf Grund der fortschreitenden Globalisierung und Internationalisierung rücken Güter-, Dienstleistungs-,Kapital- und Arbeitsmärkte seit einigen Jahren zunehmend zusammen. Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit heterogenen soziodemografischen Hintergründen treffen verstärkt aufeinander. Sie treten z. B. als Geschäftspartner oder in Folge der wachsenden Mobilität im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses miteinander in Kontakt. Zudem weist die Altersstruktur der erwerbstätigen Bevölkerung auf dem Arbeitsmarkt eine steigende Tendenz auf. Dies liegt insbesondere an der zunehmenden Alterung der geburtenstarken Jahrgänge und dem fehlenden Ausgleich durch die nach-folgenden Generationen. Folge dieser Alterung ist ein Rückgang der Zahl an erwerbstätigen Personen, welcher aktuell durch Zuwanderungen und eine steigende Erwerbstätigkeit von Frauen abgefedert wird. Als Folge der dargestellten Entwicklungen, steigt die Gefahr der Diskriminierung einzelner Personen oder Personengruppen. Der Rat der Europäischen Union hat diese Gefahr erkannt und von seinem Recht aus Art. 13 Abs. 1 EGV Gebrauch gemacht und vier Richtlinien erlassen.Die Bundesrepublik Deutschland war gefordert, diese im Rahmen des Sekundärrechtes erlassenen Richtlinien innerhalb gewisser Fristen verbindlich und wirksam in nationales Recht zu überführen.Nach zwei erfolglosen Umsetzungsversuchen und der Beantragung von Zwangsgeldern durch die EU-Kommission wegen zum Teil abgelaufener Umsetzungsfristen wurde am 29.06.2006 das Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom Bundestag verabschiedet. Am 07.07.2006 hat der Bundesrat dieses Gesetz gebilligt. Mit diesem Gesetz hat de

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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule (FOM), Veranstaltung: Personalmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Auf Grund der fortschreitenden Globalisierung und Internationalisierung rücken Güter-, Dienstleistungs-,Kapital- und Arbeitsmärkte seit einigen Jahren zunehmend zusammen. Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit heterogenen soziodemografischen Hintergründen treffen verstärkt aufeinander. Sie treten z. B. als Geschäftspartner oder in Folge der wachsenden Mobilität im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses miteinander in Kontakt. Zudem weist die Altersstruktur der erwerbstätigen Bevölkerung auf dem Arbeitsmarkt eine steigende Tendenz auf. Dies liegt insbesondere an der zunehmenden Alterung der geburtenstarken Jahrgänge und dem fehlenden Ausgleich durch die nach-folgenden Generationen. Folge dieser Alterung ist ein Rückgang der Zahl an erwerbstätigen Personen, welcher aktuell durch Zuwanderungen und eine steigende Erwerbstätigkeit von Frauen abgefedert wird. Als Folge der dargestellten Entwicklungen, steigt die Gefahr der Diskriminierung einzelner Personen oder Personengruppen. Der Rat der Europäischen Union hat diese Gefahr erkannt und von seinem Recht aus Art. 13 Abs. 1 EGV Gebrauch gemacht und vier Richtlinien erlassen.Die Bundesrepublik Deutschland war gefordert, diese im Rahmen des Sekundärrechtes erlassenen Richtlinien innerhalb gewisser Fristen verbindlich und wirksam in nationales Recht zu überführen.Nach zwei erfolglosen Umsetzungsversuchen und der Beantragung von Zwangsgeldern durch die EU-Kommission wegen zum Teil abgelaufener Umsetzungsfristen wurde am 29.06.2006 das Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom Bundestag verabschiedet. Am 07.07.2006 hat der Bundesrat dieses Gesetz gebilligt. Mit diesem Gesetz hat de

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